Möchten Sie die Kosten von Ihrer Versicherung (anteilig) erstattet bekommen, benötigen Sie ein Privatrezept oder ein Empfehlungsschreiben von einem Arzt. Es empfiehlt sich, dass das Rezept vor der ersten Behandlung ausgestellt wurde. Informieren Sie sich bitte hierfür bei Ihrer Krankenkasse.
Einige gesetzliche Krankenkassen bezuschussen die Osteopathie bzw. Heilpraktikerleistungen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob und in welcher Höhe die Kostenbeteiligung stattfindet.
Ja, ich erfülle alle Voraussetzungen, die für die Kostenübernahme von gesetzlichen Krankenkassen vorgeschrieben sind. Dazu gehören beispielsweise eine Ausbildung von 1350 Stunden, die mit staatlicher Anerkennung abgeschlossen wurde, sowie die Mitgliedschaft im Berufsverband der Osteopathen Deutschland e.V. (VOD).
Für privatversicherte Patienten rechne ich die osteopathische Leistung gemäß dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ab. Dadurch erfülle ich die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme oder Teilkostenerstattung bei den privaten Krankenkassen und Beihilfen.Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen bei Ihren Fragen zur Kostenübernahme und Abrechnung. Bei weiteren Fragen stehen ich Ihnen gerne zur Verfügung und ergänze diesen Teil der Website, wenn mich Fragen erreichen.